NICHT NUR DIE DINGE RICHTIG TUN.
DIE RICHTIGEN DINGE TUN!
Unsere Kernkompetenz liegt im Arbeitsrecht. Eine Tätigkeit in diesem Bereich setzt hohe Anforderungen an die kommunikativen und strategischen Fähigkeiten der beteiligten Anwälte voraus. Arbeitsrechtliche Maßnahmen betreffen unmittelbar und ohne zeitlichen Verzug die Menschen zumeist in ihren existenziellen Bedürfnissen. Entscheidungen müssen schnell und unter Berücksichtigung aller etwaigen Folgewirkungen getroffen werden. In Angelegenheiten mit Kollektivbezug (z.B. Sozialplanverhandlungen) müssen Massenphänomene (= Verhaltensweisen einer größeren Anzahl von Menschen) richtig eingeschätzt werden. In Trennungsprozessen gilt es, der Gegenseite immer einen oder mehrere Schritte voraus zu sein. Dies gilt in besonderem Maße bei Trennungen von Vorständen und Geschäftsführern (wo wir auf beiden Seiten tätig sind) sowie bei Auseinandersetzungen von Partnerschaftsgesellschaften. Auch und gerade bei "harten Trennungen" sind wir im Interesse unserer Mandanten tätig.
In den letzten Jahren wurden wir immer häufiger auch von Vorständen und Geschäftsführern im Zuge der Abwehr von vermeintlichen Haftungsansprüchen beauftragt (häufig im Kontext von Forderungen durch Insolvenzverwalter). Unsere Vertretung beinhaltet hier die Wahrung der Rechte unserer Mandanten gegenüber der D&O-Versicherung, vorrangig aber - in Kooperation mit den Versicherungen nach ordnungsgemäßer Erteilung von Deckungszusagen - die Abwehr der behaupteten Ansprüche. Im Jahr 2014 konnten wir eine gegenüber einem unserer Mandanten geltend gemachte Forderung in dreistelliger Millionenhöhe weitestgehend (zu 97% und damit innerhalb des Deckungsbereiches der Versicherungssumme) erfolgreich abwehren. Es handelte sich um eine der höchsten je in Deutschland behaupteten Schadensersatzsummen gegenüber einem Organ einer Gesellschaft.
Da anwaltliche Arbeit im Bereich des Arbeits- und Haftungsrechts zu einem hohen Anteil den Bereich der Prozessführung vor Gericht beinhaltet, haben wir darüber hinaus im Laufe der Jahre hohe Kompetenzen im Bereich der Prozessführung entwickelt. Wir führen auch außerhalb des Arbeitsrechts Prozesse mit hohem Komplexitätsgrad für kooperierende Kanzleien durch, die sich auf die Beratung spezialisiert haben. In den Bereichen Allgemeines Vertragsrecht, Handelsvertreterrecht, Schadensrecht (auch Straßenverkehrsschäden) und Erbrecht bearbeiten wir auch Direktmandate.
Ferner bieten wir Beratung und Vertretung im Wettbewerbsrecht, im Außenwirtschaftsrecht und im Bereich Compliance an. RA Gerald Hopfner hat drei Jahrzehnte als Unternehmensjurist ausgeprägte Erfahrungen in diesen Bereichen gesammelt.
SERVICES
Wir sind für unsere Mandanten präventiv (beratend) und repressiv (prozessführend) tätig. Ein solider Kompromiss ist nicht selten das Ergebnis einer an kaufmännischen Prinzipien ausgerichteten anwaltlichen Arbeit im Rahmen der Konfliktbewältigung. Dessen ungeachtet gilt: Dort wo Konflikte zu führen sind, tragen wir sie aus. Mit aller Konsequenz. Hier ist nicht nur eine hohe Schlagzahl und damit eine starke Kondition erforderlich, sondern auch ein scharfer Geist und ein ausgeprägter anwaltlicher Instinkt für bestehende Chancen und Risiken.
Grundlage einer Zusammenarbeit mit uns ist absolutes Vertrauen in unsere Kompetenz und unsere Durchsetzungsfähigkeit.
Bei unserem Tun lassen wir uns von folgenden Prinzipien leiten:
- Penible Wahrung der Vertraulichkeit
- Definition (gegebenenfalls Entwicklung) des Mandantenziels
- Ausarbeitung einer am Mandantenbedürfnis orientierten Strategie
- Vollzug der Strategie mit größtmöglichem Sorgfaltsmaßstab
- Ständige Erreichbarkeit für den Mandanten
- Transparenz für den Mandanten in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht
Wir vereinbaren mit unseren Mandanten stets an den individuellen Bedürfnissen ausgerichtete Termine für die Erarbeitung unserer "Produkte" (Schriftsätze, Gutachten, Vertragsentwürfe).
Für Unternehmen bieten wir darüber hinaus den Service von Mitarbeiterschulungen in allen von uns betreuten Rechtsgebieten an, um den internen Sachverstand unserer Mandanten zu stärken.
HONORAR
Wir wissen: Niemand zahlt gerne Anwaltsgebühren. Anwaltsgebühren sind Kosten. Und am liebsten hätte man nicht das Problem, zu dessen Lösung man seinen Anwalt braucht.
Aber: Solide anwaltliche Arbeit ist ihr Geld wert. Denn ungelöste Probleme oder schlechte anwaltliche Arbeit sind teuerer als gute Anwälte.
Wir rechnen unser Honorar mindestens auf Grundlage der gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Diese Werte werden regelmäßig von den Rechtsschutzversicherungen - sofern vorhanden - unter Abzug eines etwaigen Selbstbehaltes getragen, wenn ein versicherter Fall vorliegt.
In Fällen, die dafür geeignet sind, rechnen wir auf Grundlage einer Pauschalvereinbarung ab.
Bei Mandanten, die eine dauerhafte Beratung benötigen, oder wenn der Fall hierfür auch im Übrigen geeignet ist, rechnen wir auf Stundenbasis ab.
Über die Modalitäten im Einzelnen schließen wir mit unseren Mandanten eine Honorarvereinbarung ab. Unsere Honorarrechnungen weisen die abgerechneten Stunden transparent und detailliert aus.