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Dr. Sebastian Hopfner

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht

Dr. jur. Sebastian Jean Georges Hopfner eröffnete im Juli 1999 den Kanzleisitz in München. Der fachliche Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt im Arbeitsrecht einschließlich komplexer Nebengebiete wie etwa dem Recht der betrieblichen Altersversorgung sowie organschaftlichen Haftungsprozessen. Er gilt als Experte insbesondere bei schwierigen arbeits-, dienst- und partnerschaftsrechtlichen Trennungsprozessen (Vorstands-/ Geschäftsführerdienstverträge, Arbeitsverträge, Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie Partnerschaftsgesellschaften) sowie bei der arbeitsrechtlichen Begleitung von Sanierungs- und Restrukturierungsmaßnahmen. Seit einigen Jahren vertritt Dr. Hopfner zunehmend Vorstände und Geschäftsführer bei der Abwehr von D&O-relevanten Haftungsansprüchen. Dr. Hopfner nimmt außerdem folgende Funktionen wahr: Stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Arbeitgeberverbandes der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV); Mitglied im Ausschuss für Arbeitsrecht und im Ausschuss für Europäische Sozialpolitik der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA); Vorsitzender der Plattform "Sozialer Dialog" des Europäischen Versicherungsverbandes INSURANCE EUROPE und Vize-Präsident des Sektoralen Sozialen Dialogs der Versicherungswirtschaft bei der Europäischen Kommission in Brüssel; Ehrenamtlicher Richter beim Bundesarbeitsgericht; Dozent beim Institut für angewandtes Recht in Bonn im Rahmen der Fachanwaltsausbildung für Rechtsanwälte. Dr. Hopfner ist Aufsichtsrat in einem international renommierten Biotechunternehmen sowie in einem Versicherungsunternehmen mit einer Bilanzsumme im zweistelligen Milliardenbereich. Zudem nimmt er das Amt des Mitgliedervertreters bei einer der größten deutschen Genossenschaftsbanken wahr.


 

 

portrait marissa hopfner

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht

Dr. jur. Marisa Hopfner hat an der LMU in München studiert und hier ihre beiden Examina abgelegt. Sie ist seit 2005 als Rechtsanwältin tätig und seit 2010 Fachanwältin für Arbeitsrecht. Sie hat sich von Beginn ihrer Laufbahn an auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Vor ihrem Eintritt in unsere Kanzlei hat Frau Dr. Hopfner bei der Deutschen Bahn AG und beim Arbeitgeberverband der Versicherungsunternehmen in Deutschland (AGV) gearbeitet. Im Anschluss daran war Frau Dr. Hopfner für eine der renommiertesten Arbeitsrechtsboutiquen in München tätig. Frau Dr. Hopfner hat auf dem Gebiet des Arbeitsrechts zu der praxisrelevanten Thematik "Die Aufklärungspflichten des Arbeitgebers" promoviert. Seit dem Jahr 2012 verstärkt sie unser Team. Nebenher ist sie für zahlreiche Seminaranbieter als Dozentin im Bereich Arbeitsrecht tätig. Sie ist ferner zur ehrenamtlichen Richterin am Landessozialgericht München berufen.


 

 

portrait benjamin bruhns

Rechtsanwalt UND FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT

Benjamin Bruhns verstärkt seit Mai 2013 unser Team im Rahmen eines zu Rechtsanwalt Dr. Sebastian Hopfner bestehenden Anstellungsverhältnisses. Rechtsanwalt Bruhns ist Quereinsteiger in den Anwaltsberuf. Er ließ sich zunächst mehrere Jahre als Fluglotse ausbilden, musste jedoch wegen augenärztlicher Bedenken an seiner Flugtauglichkeit seinen Berufswunsch ändern. Er beschloss, künftig unsere Mandanten durch das unsichere Terrain der Rechtsordnung zu lotsen und verfolgte dieses Ziel sehr entschlossen: Nach erfolgreichem Studium an der Universität Augsburg im Jahr 2010 sowie Abschluss des Rechtsreferendariats am Oberlandesgericht München wurde er im Jahr 2013 als Rechtsanwalt zugelassen. Rechtsanwalt Bruhns hat hiernach u.a. besondere Kenntnisse und Erfahrungen im Arbeitsrecht gesammelt und nachgewiesen. Seit 2017 darf er die Bezeichnung als Fachanwalt führen und ist als solcher gerichtlich und außergerichtlich tätig.

 

 

portrait gerald hopfner

Rechtsanwalt (bis 2022 Fachanwalt für Arbeitsrecht)

Gerald Martin Hopfner gründete im Juli 1974 die Kanzlei. Nach seinem Start in einer renommierten süddeutschen Anwaltskanzlei war er Syndikus bei der Siemens AG. Nach der "Wende" arbeitete er in veranwortlicher Stellung in der ersten Hälfte der Neunziger Jahre in den neuen Bundesländern an Neuordnung und Aufbau von Betrieben und war ehrenamtlicher Richter am Landesarbeitsgericht Thüringen und im Verwaltungsausschuss des Landesarbeitsamtes Sachsen-Anhalt-Thüringen. Seit 1994 ist er vorwiegend im Wettbewerbsrecht, Außenwirtschaftrecht, Compliance und Arbeitsrecht tätig. Rechtsanwalt Gerald Hopfner ist ordentliches Mitglied im Europäischen Forum für Außenwirtschaft sowie in der Arbeitsgemeinschaft der Fachanwälte für Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Rechtsanwalt Gerald Hopfner führte bis 2022 die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht.

 

PUBLIKATIONEN


Wir beteiligen uns an der Diskussion in der Rechtswissenschaft. Wir bleiben hierbei nicht ungehört. Das Bundesarbeitsgericht zitiert unsere veröffentlichten Rechtsauffassungen in verschiedenen Urteilen. Es teilt dabei nicht immer unsere Meinung. Denn wir argumentieren hart im Interesse derjenigen, die in unserem Land Werte schöpfen. Wir argumentieren im Interesse der Unternehmer.

Unsere Diktion und unser Argumentationsvermögen können Sie an folgenden Stellen nachlesen:

  • Der neue Telefonkostenerlass (Betriebs-Berater 2000, S. 2131 ff.)
  • 30 Jahre Bildungsurlaub in Deutschland - Eine Bilanz (Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht 2001, S. 6 ff.)
  • Der Ruhestand mit 60 in der Versicherungswirtschaft (Arbeit und Arbeitsrecht 2001, S. 68 ff.)
  • Verlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse aus der Geltungszeit des § 1 Beschäftigungsförderungsgesetz (Betriebs-Berater 2001, S. 200 f.)
  • Das neue Recht für Teilzeitarbeitsverhältnisse (in: Hensel/Hopfner Das neue Arbeitsrecht für Teilzeitarbeit, befristete Arbeitsverträge und Elternzeit; Verlag Versicherungswirtschaft, Köln, 2001)
  • Formelle Wirksamkeitserfordernisse des Antrags des Arbeitnehmers auf Teilzeitarbeit (Der Betrieb 2001 S. 2144 )
  • Schon wieder Änderungen in § 1 BetrAVG? (Der Betrieb 2002, S. 1050)
  • Der "gerechte Preis" bei der Entgeltumwandlung - Eine Untersuchung zum Begriff der Wertgleichheit in § 1 Abs. 2 Nr. 3 BetrAVG, Diss., (Verlag Dr. Kovac)
  • Die Gewerkschaften im elektronischen Netzwerk des Arbeitgebers (Der Betrieb 2004, S.1558 ff.)
  • Hopfner/Naumann, Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) - Ein Leitfaden für die arbeitsrechtliche Praxis, 3. Auflage, Karlsruhe 2009
  • Grenzen der Inhalts- und Preiskontrolle bei der Entgeltumwandlung (Der Betrieb 2007, S.1810 ff.)
  • "Europäischer Arbeitnehmerbegriff", Subunternehmerhaftung und andere Brennpunkte des Grünbuchs Arbeitsrecht, ZAAR-Schriftenreihe, Band 11, München 2008
  • Hopfner/Zimmermann/Uhlendorf, Das Pflegezeitgesetz, Karlsruhe 2009 Hopfner, Tarifverträge für die private Versicherungswirtschaft, Kommentar, 8. Auflage, Karlsruhe 2009
  • Ungleichbehandlung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft im Bereich der Hinterbliebenenrente (VBL) verfassungswidrig - Urteilsanmerkung zu BVerfG, Beschluss vom 7.7.2009 - 7 O 122/07 (BetrAV 2009, S. 772 ff.)
  • Das Arbeitsrecht als das "bessere" Versicherungsverbraucherschutzrecht, Festschrift für Professor Harald Herrmann, Januar 2011 Blumenstein/Hopfner/Heider,
  • Der Versorgungsausgleich bei Betriebsrenten, Verlag Versicherungswirtschaft, Karlsruhe 2011
  • Pflichten der Arbeitnehmer während des Streiks (Der Betrieb 2012, S. 114 ff.)
  • Die Aufklärungspflichten des Arbeitgebers im Arbeitsverhältnis, Diss., Verlag Peter Lang
  • Arbeitskampfrechtliche Folgen eines staatlichen Mindestlohns (Der Betrieb 2012, S. )

 

UNTERNEHMER BERATEN UNTERNEHMER

Die Rechtsanwälte HOPFNER sind eine Anwaltskooperation von jeweils selbständigen Anwaltsunternehmern. Zwischen den Anwälten besteht kein Sozietätsvertrag und keine gesellschaftsrechtliche Verbindung. In den jeweiligen Mandatsbeziehungen wird geregelt, welcher Rechtsanwalt die persönliche Verantwortung (und damit Haftung) für das Mandat übernimmt.